Hallo Herr Karstens,
es ist richtig, dass es in Bayern nicht die Pflicht gibt, einen Bauleiter zu bestellen. Wenn nun in der GK4 die Bauausführung zu bestätigen ist, und der Bauherr hat nicht selber die Befähigung hierzu und auch keinen hierzu befähigten Bauleiter bestellt, muss er halt trotzdem jemanden Geeigneten beauftragen, der die Bauüberwachung macht. Man könnte das als "Brandschutz-Bauleiter durch die Hintertür" bezeichnen (auch wenn es das vom Aufgabenspektrum nicht wirklich trifft).
Dieser Beauftragte kann natürlich den Brandschutz nur bestätigen, wenn er den Brandschutz auf der Baustelle gesehen hat.
Wenn der Bauherr niemanden so rechtzeitig beauftragt hat, dass die Bauausführung kontrolliert werden konnte, bekommt der Bauherr ein Problem, weil er keine Bestätigung erhält (darf nicht ausgestellt werden) und damit die Nutzung nicht aufnehmen darf.
Wenn jemand eine falsche Bestätigung ausstellt, was unter einer Strafandrohung von 500.000 Euro verboten und mit dem Entzug der Nachweisberechtigung bedroht ist, und außerdem - wenn es zu einem Personenschaden kommt - ein konkretes Gefährdungsdelikt nach dem StGB ist, ist das nicht das Problem der Bauordnung oder Bauaufsicht, sondern desjenigen, der die Bestätigung widerrechtlich ausgestellt hat.
Sie können für das Fehlverhalten von Menschen nicht das Gesetz verantwortlich machen. Wenn jemand persönlich seinen Berufspflichten nicht nachkommt, ist das ja keine Frage des Inhalt des Gesetzes.
Und es ist auch nicht so, dass das im Zweifelsfall nicht auffällt. In Bayern wurden auch schon Anerkennungen wegen dauerhaft mangelhafter Berufsausübung wieder aberkannt.
Zum Schluss noch die Diskrepanz an der ganzen Sache: Die Bauaufsichtsbehörden können einen Bauüberwachung machen, müssen sie aber nicht. Da liegt die Messlatte mit "du musst eine Bestätigung über die Bauausführung vorlegen" immer noch höher als das, was die Bauaufsichten machen müssen und auch manchmal leisten. Letzte Woche erst hat mich ein Bauherr auf der Baustelle noch gefragt, ob die Bauaufsicht nicht auch mal vorbeischauen müsste...habe ich geantwortet: nö. Ist also alles relativ.
Gruß
Alexadner Vonhof