Bundesland: Hessen Autor: Gast Guten Tag liebes Forum,
bitte um eine schnelle Hilfe bei folgender Frage :
Versammlungsstätte, GK 5 gem. HBO. Müssen Technikräume wie EDV Verteiler, Putzmittelraum od. Aktenlager (also R. mit erh. Brandlast) generell T 30 Türen haben ? Müssen diese zwingend nach außen (also in Fluchtrichtung) aufschlagen, gerade wenn davor ein Flur verläuft, wo personen im Brandfall theoretisch die Tür vor die Nase bekommen könnten !?
Ich danke für einen kurzen Hinweis, wenn möglich auf welcher Grundlage !
Vielen Dank !