Hallo,
ich würde geplante Begrünungen im Brandschutznachweis oder im Konzept berücksichtigen. Und wenn es eigene Bedenken gibt, würde ich die Begrünung mit Begründung ablehnen. Wir müssen doch §14 HBO, Brandausbreitung, beachten.
Soll dann doch jemand anderes entscheiden. Es muss wohl ein Konsens gefunden werden.
Aber der Brandschutzplaner ist m.E. doch am ehesten derjenige, der Brandgefahren erkennen kann und den Anstoß zur Diskussion zu geben hat.
In den Bauordnungen kommen aufwachsende Pflanzen soweit ich weiß nicht vor, weder vor dem Gebäude noch auf Balkonen und Dachterrassen. Die Dachbegrünung hat es dagegen in die Bauordnungen geschafft. Die Dachbegrünung wuchert i.d.R nicht, bleibt horizontal und Trockenwiesen berücksichtigt man etwa bei Brandwänden oder großen Flächen.
Nebenan, vielleicht beim Nachbarn, stehen Tannenbäume, die unten kaum mehr grüne Nadeln tragen, sondern braune. Müssen die Bäume dann schleunigst gefällt werden, weil der Brandschutznachweis nicht mehr passt? Oder weist man schwere Entflammbarkeit nach? Ist die Gefahr konkret?
Die Diskussion über groß gewordene Straßenbäume, die den 2.RW versperren, kennen wir.
Man findet in Bauordnungen auch nichts über Schränke und sich ansammelndes Gerümpel in Treppenräumen.
Man kann in einen BS-Nachweis oder ein BS-Konzept trotzdem hineinschreiben, was nicht sein sollte.
MfG G.Karstens