Hallo Herr Cordier,
die Brandschutzvorhänge gehören in Europa zu den "normalen" Feuerschutzabschlüssen, da wird nicht unterschieden wie früher in Deutschland. Insofern kann man jederzeit einen CE gekennzeichneten Brandschutzvorhang genauso einbauen wie jede andere hierfür zugelassene Tür oder Tor.
Für europäische Bauprodukte braucht man neben der Leistungserklärung (= DoP) tatsächlich nicht mehr als das CE Kennzeichen und das Kennzeichnungsschild auf dem Bauprodukt.
Allerdings ist, wie Sie selber schon geschrieben haben, EW 90 ja nun nicht EI 90, wie es nach deutschem Baurecht notwendig wäre. EW 90 gibt offiziell gar nicht, sondern höchstens E90W60 (mehr als 60 Minuten wird auf W nicht geprüft), und so ein Vorhang hat dann oft tatsächlich nur E90I15W30 oder so ähnlich, auch wenn er sich EW90 schimpft. Von daher darf dieser Vorgang ohne positive Abweichungsentscheidung auf gar keinen Fall eingebaut werden.
Ich persönlich stimme solchen Vorhängen in Brandwänden grundsätzlich nicht zu, das funktioniert ja nun nicht ernsthaft. Liegt deutlich unter den Erfordernissen. Das Einzige, was ich mir aus sachlicher Sicht noch grob vorstellen könnte, wären zwei halbwegs geeignete Vorhänge hintereinander, um die Wärmestrahlung weiter zu behindern und bei einer mechanischen Belastung des dem Brandraum zugewendeten Vorhangs noch eine Art Rückfallebene zu haben. Aber dann werden andere, von vorne herein "vernünftige" Lösungen wie etwa die üblichen Tore, aber auch Sonderlösungen wie Hubtore (ggf. inklusive ZiE) finanziell schon wieder deutlich günstiger als die "gefudelte" Lösung mit den Vorhängen.
Außerdem gibt es auch schon einen EI 60 Vorhang mit entsprechender Leistungserklärung auf dem Markt und ein paar EI 90 ohne ausreichender Leistungserklärung, falls deer Stand noch aktuell ist. Wenn man denn schon unbedingt einen Vorhang haben möchte, wäre eher die Alternative, damit eine Abweichungsantrag zu stellen oder sich damit eine ZiE zu holen.
Bei meinen Bauvorhaben wurde bisher (jedenfalls in Brandwänden, an anderen Stellen sieht das schon wieder anders aus) vom Bauherren im Ergebnis immer eine baurechtskonforme Lösung abseits eines Vorhangs gewählt. Das kommt so, wenn man die Kunden sauber über Vor- und Nachteile und die tatsächlichen Kosten der unterschiedlichen Lösungen informiert, jenseits von Verkaufsgesprächen.
Gruß
Alexander Vonhof