Die Türen sind der Schwachpunkt, da nicht einmal dichtschließend.
Die Fahrschachttüren sind zudem darauf geprüft, ob bei einem Brand der Aufzugstechnik/der Kabine die Brandweiterleitung über die Geschosse ausreichend behindert wird.
Die BauO stellt auf übliche Wohn- und Verwaltungsnutzung ab. Das bedeutet, dass Fahrschachttüren, die im notwendigen TR oder notwendigen Flur enden bzw. diese miteinander verbinden, die Fahrschachttüren nach DIN 18090-92 bzw. DIN 81-Reihe ausreichend sind.
Für alle anderen Fälle (auch in dem angefragten Fall), auch wenn der Aufzug z.B. vom Treppenraum in der Wohnung endet, ist der Einzelfall zu betrachten, denn schon die Mindestanforderung dichtschließend kann die Fahrschachttür nicht leisten.
Man stelle sich vor, in einem Pflegeheim sind alle Geschosse mit dem Lagerkeller verbunden. Dann wird schnell klar, dass ein genauerer Blick erforderlich wird, da eine Rauchverschleppung in alle Geschosse über die Fahrschachtüren problematisch werden kann. Die 0,1m² Rauchabzug im Fahrschacht helfen da nicht.
Hinsichtlich der gestellten Frage würde ich aus brandschutztechnischer Sicht den Einzelfall als unkritisch betrachten, da die Beschreibung des Feuerstättenraumes den Schluss zulässt, dass sich hier keine große Brandlast befindet; zumindest sollte sich dann im Brandfall keine große Rauchmenge bilden, sodass eine Rauchübertragung in andere Geschosse untergeordnet betrachtet werden könnte.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte aber nicht außer Betracht lassen, ob eine Gasundichtigkeit in der Feuerstätte zu einer Flutung des Aufzugschachtes mit Gas ermöglicht oder nicht. Dazu sind die Sicherheitseinrichtungen und deren Lage genauer zu betrachten.
Gruß
Matthias Bußmann