hallo, ohne das genau bewerten zu können, da ich cie baulichen gegebnheiten nicht kenne:
normalerweise sollten die "Pendeltüren" auch so einzustellen sein, dass ein Durchpendeln vermieden werden kann;
dann sind es "Stoßtüren", die in 2 Richtungen öffenbar sind und können zugelassen werden (wie Piet schon schreibt: Gefährdungsbeurteilung!);
bei reinen Pendeltüren, die berechtigterweise verboten sind, besteht die (tötliche) Gefahr, dass diese in dem Moment in dessen Laufrichtung durchpendeln, wenn eine weitere Person in der Öffnung ist und diese dann durch die Eigenkraft (Laufenergie) des Flüchenden zugedrückt wird und diesen einklemmt und schwer verletzt;
haben die Türen einen "Durchpendelschutz", besteht diese Gefahr nicht;
(Arbeits- und Unfallschutz!)
mfG
der Feuerteufel