Guten Mittag zusammen,
Der Aufstellraum f. d. Feuerstätte und der Heizraum dürfen nicht anderweitig genutzt werden (FeuVO §§ 5,6 in Baden-Württemberg).
Ist die Datenübertragungseinheit, die per Funk Messdaten aus dem Haus über Wärmeverbrauch aus dem Heizungsbetrieb, Wasser- / Warmwasserverbrauch, ggf. auch Zustände von Rauchwarnmeldern empfängt, diese per Funk weiterleitet und über ein Netzgerät - Stecker - Steckdose mit Strom versorgt wird eine anderweitige Nutzung?
Ein Vergleich am Rande: bei Leitungsanlagen (LAR) sind Messeinrichtungen namentlich Bestandteile derselben.
Vielen Dank