unter "besondere Vorkehrungen" lese ich Dachkuppeln (als Belichtung oder Dunkelklappe) oder Dachflächenfenster, die geöffnet werden können, entsprdechend dem weiteren Text: vom EG und der obersten Stelle;
diese "Vorkehreungen" sind in der VV TB beschrieben (es lohnt sich diese zu studieren!!); es müssen i.d.R. keine RW-Anlagen sein, sondern Rauchableitungen mit Rauchableitungsöffnungen;
andersrum: hier genügen keine öffenbaren Fenster mehr;
mfG
"Petterson, der alte"
der Feuerteufel