Hallo Paula, hallo Forum,
das Thema ist ja inzwischen ausführlich diskutiert worden, trotzdem möchte ich noch folgende Punkte ergänzen:
Wie bereits angesprochen, ist eine der Grundlagen für die Aushänge nach DIN 14 096 Teil B die GUV-Broschüre ´Feueralarm in der Schule´. Als Versichicherungsträger für öffentliche Einrichtungen werden vom GUV i.d.R. diese Forderungen klar vertreten. In der Broschüre wird eindeutig festgestellt, dass Teil B die Information für Lehrer und Schüler ist und es sich dabei um den Aushang für jedes Klassenzimmer handelt. Ich meine, dass dieser Aushang mit enthaltenem F+R-Plan schon seine Berechtigung hat, da sich die Schüler nich ständig im selben Klassenzimmer aufhalten (Fachräume etc.). Der Aushang ist in Verbindung mit der Rettungsweg-Kennzeichnung und den (nicht immer!) regelmäßig durchgeführten Evakuierungsübungen eine sinnvolle Orientierungshilfe.
Die Aushänge nach DIN 4844 T. 3, in Verbindung mit Teil A DIN 14 096 sind GUV 57.1.44 an markanten öffentlich zugänglichen Stellen im Gebäude auszuhängen und dienen vorrangig Besuchern im Gebäude - auch wenn sie meistens nicht beachtet werden.
Zu ergänzen ist allerdings, dass die Flucht- und Rettungspläne ebenfalls gemäß "BGV A8" im Gebäude anzubringen sind, dies begründet sich durch § 55 ArbStättV, schließlich ist die Schule auch eine Arbeitsstätte für die Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten.
Freundliche Grüße aus Oberfranken
Reinhold Huth