@ Bärschmann:
:-) - wenn ich hier von dem Verzicht auf die Gebäudeabschlusswand schreibe, ist es natürlich die Gebäudeabschlusswand i.S. der BayBo;
Gebäude benötigen natürlich Außenwände und auch die sind in der BayBO beschrieben, jedoch nicht unbedingt als Gebäudeabschlusswände, sondern als Außenwände;
die Gebäudeabschlusswand ist die von Ihnen (jedoch nicht bauordnungsrechtlich definierte) "äußere Brandwand", die es so in der BayBO nicht gibt;
somit sind Ihre Ausführungen hier nicht "regelkonform".
es bestehen gravierende Unterscheide zw. Außenwand und Gebäudeabschlusswand und innerer Brandwand; (setze vorraus, dass diese auch Ihnen und den Kolleg/inn/en bekannt sind)
dass die Bauordnungen hier ggf. für Außenstehende miss8erständliche Formulierungen hat, ist wohl Juristendeutsch (so gibt es bauordnungsrechtlich auch keine Treppenhäuser, sondern nur Treppenräume);
wir bewegen uns jedoch mit der aktuellen Diskussion vom Thema weg;
zu der eigentlichen Frage von radaolenitsc habe ich in meiner 1. Antwort ein paar Tipps gegeben, die hoffentlich weiterhelfen;
mfG
der Feuerteufel