Hallo Kollegen,
zum Vergleich Lüftungsanlage PV-Anlage ist anzumerken, dass Lüftungsanlagen in den Bauordnungen behandelt werden (z. B. Art. 39 BayBO) und es über die LüAR eingeführte technische Baubestimmungen gibt.
Entsprechendes ist für PV-Anlagen derzeit einfach nicht gegeben, insofern ist ein Brandschutznachweis m. E. nicht fehlerhaft / unvollständig, wenn er KEINE Aussagen zu PV-Anlagen enthält. Auch in § 11 BauVorlV ist zu PV-Anlagen oder vergleichbaren Gefahrenquellen nichts aufgeführt (am ehesten könnte man PV dort noch unter "Explosions- oder erhöhte Brandgefahren, Brandlasten, Gefahrstoffe und Risikoanalysen" einordnen, dann aber auch nur für Sonderbauten...).
Ein BSN enthält üblicherweise ja auch keine Vorgaben zum Überspannungsschutz, zu Fehlerstrom-Schutzschaltern usw. - derartiges wird im Baurecht - bewusst - den anerkannten, aber nicht eingeführten technischen Regeln zur Elektrotechnik (VDE-Richtlinien) überlassen.
Insofern bin ich da ausnahmsweise mal nicht Ihrer Meinung, Herr Vonhof ;)
Ich weiß ad hoc nicht, was der aktuelle Stand der Feuerwehren in Deutschland zu PV-Anlagen ist, meine aber, dass umfangreiche Vorderungen hinsichtlich der Ausführung bisher nicht bestanden. Auf die Schnelle habe ich eine Niederschrift des AGBF von 2010 gefunden - dort heißt es u. a. aber auch:
"Grundsätzlich besteht das Problem von nicht abschaltbaren elektrischen Anlagen durch die Feuerwehr bei einem Brand auch bei anderen Anlagen z.B. bei Sicherheitsstromversorgungsanlagen. Eine Schulung der Einsatzkräfte über die Brandbekämpfung bei unter Spannung stehenden Leitungen ist daher weiterhin unentbehrlich.
Der Verunsicherung der Feuerwehren bei Einsätzen mit PV-Anlagen sollte begegnet werden, um taktische Fehlentscheidungen zu verhindern. Grundsätzlich ist eine Brandbekämpfung immer unter Berücksichtigung der VDE 0132 möglich."
Hier wird recht klar aufgegriffen, dass neben PV-Anlagen auch andere "nichtabschaltbare elektrische Anlagen" besondere Herausforderungen darstellen, welche aber beherrbar sind.
Natürlich können Hinweise und Vorgaben zu PV im BSN sinnvoll sein, wobei das häufig auch "nur" der Verweis ist auf den Leitfaden "Bewertung des Brandrisikos in Photovoltaik-Anlagen und Erstellung von Sicherheitskonzepten zur Risikominimierung" und ggf. noch die Vorgabe, die Anlagen von der BMZ / FIZ aus spannungsfrei zu schalten.
Zur Frage von Nadjal: kontrollieren Sie im Zuge Ihrer Fachbauleitung die Übereinstimmung der Elektro-Anlagen mit den einschlägigen VDE-Richtlinien? Dann könnten Sie im Zuge dessen auch die Ausführung der PV-Anlage nach o. g. Leitfaden etc. prüfen und den Bauherrn ggf. auf Abweichungen hinweisen.
Sollten Sie die Elektro-Anlagen aber nicht überprüfen, wovon ich ausgehe, warum können Sie dann nicht auch über die PV-Anlage hinwegschauen?
Gruß
Brandwart