Hallo zusammen,
im Zuge der Überprüfung des Brandschutzkonzeptes gemäß Abschnitt 9 MIndBauRL 2019 für eine eingeschossige/erdgeschossige Industriehalle (3.000 m², Abschnitt 7, tä
ergeben sich für mich insbesondere 2 Fragen.
1. Die nutzungsabhängigen Brandlasten in der Halle laufen mit der Neuvermietung gegen 0. Es wird ausschließlich Metall bearbeitet. Die Maschinen werden per Luftdruck gesteuert (die Mechanik wird gefettet).
Gemäß Abschnitt 9 erhöhen sich die Brandlasten/tä folglich nicht, somit wäre ein Nachtrag zur Baugenehmigung meines Erachtens nicht erforderlich. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Brandlasten nicht größer geworden sind.
Lege ich den Abschnitt 9 richtig aus?
2. Im Jahr 2003 wurde von dem Vormieter ein Einbau und ein Büro mit jeweils ca. 30 m² errichtet. Hier liegt lokal betrachtet für das Erste eine größe Brandlastdichte vor als beim globalen Nachweis. (In der Erstnutzung waren Förderbänder errichtet, Teilflächennachweise wurden nicht geführt.)
Erste Frage zum Einbau.
Formal wäre der 20 Jahre alte Einbau und das Büro genehmigungspflichtig gewesen (Bestandteil der Bauvorlage Abschnitt 8). Ist der Eigentümer verpflichtet sich diesen nach genehmigen zulassen?
Hinsichtlich des Teilflächennachweis gemäß DIN 18230-1 stellt sich mir die Frage, wann der Nachweis geführt werden muss bzw. welche Mindestfläche zugrunde zu legen ist.
Was ist die kleinste vernachlässigbare Teilfläche (Punktbrandlast (1m², 2m²...) qR,T > 1,6qR ist meines Erachtens in der Regel sehr schnell erfüllt. Hier würde ich stets dann gemäß Abschnitt 5.4.1 mitteln und die Brandlasten immer auf 100 m² aufteilen.
Darf ich z.B. Brandlasten (200 kWh/m²) auf 30 m² gemäß Abschnitt 5.4.1 über 100 m² mitteln. Also z.B. = 200 kWhm²*30m²/100m² = 60 kWh/m²?
Sachlich macht es erst mal keinen Sinnen, da die Brandlasten sicher auf 30 m² verteilt sind und nicht auf 100 m². Allerdings ist thermische Brandentwicklung auch nicht auf 30 m² begrenzt.
Unter Beachtung der thermischen Entwicklung wäre der Ansatz gemäß Abschnitt 5.4.1 auch für Förderbänder zulässig (Linienbrandlasten)?
Vielen Dank vorab für eure Mühen und Einschätzungen.