Hallo Herr Vonhof,
ja man baut den Schacht aus Beton, weil das üblich ist. Das kann ich nachvollziehen. Der Aufzug muss befestigt werden. Aber dafür reichten eine oder 2 Wandscheiben, die anderen Seiten könnten aus Mauerwerk, Blech oder Gipsplatten sein. Hmm.
Hallo Herr Lammer,
den Unterschied bei den Fahrschächten habe ich durchaus verstanden. In der HBO in §42 spricht man von: ...ohne "eigene" Fahrschächte... In Thüringen spricht man von "nicht notwendigen" Schächten. Die Umkleidung oder Umwehrung dient dem Schutz vor Verletzungen (Hand, Kopf usw.).
Wenn Leute im Aufzug festsitzen und Stunden auf den Dienstmann warten, sollen Sie keine Atemnot bekommen. Ob die Türundichtigkeiten ausreichen, weiß ich nicht. Der Schacht hat ja immerhin auch einiges an Luftvolumen.
In Thüringen gibt man eine Öffnung vor: "... Für die Lüftung und Rauchableitung reicht es, wenn eine Öffnung des nicht notwendigen Schachtes zum Treppenraum besteht..."
http://www.lovt1.de/apparticle/23Aufzugsschacht-im-Treppenraum.pdf
Ich meine, diese Öffnung kostet nichts, schadet nicht und kann gut sein. Warum sollte man wollen, dass man sie nicht einbaut?
MfG G.Karstens