Sehr geehrter Herr Schächter,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Leider kann ich Ihren Text nur teilweise lesen.
Die Gebäudeklasse ist vermutlich die 3, einen Gebäudeschnitt bekomme ich noch zugearbeitet. Laut Überarbeitung der MGastBauVO wird es nicht mehr für erforderlich gehalten, besondere Anforderungen an Gebäudeteile zu stellen, nur weil sie als Gaststätte genutzt werden. (Zitat aus Brandschutzatlas).
Das Café kann bei Vollbelegung 85 Gäste haben.
Eine Beherbergung findet nicht statt.
Wenn die Gebäudeklasse 3 bestätigt wird, wäre für das Terrassendach dann auch die Anforderung feuerhemmend einzuhalten?
mit freundlichen Grüßen
Miro