In einem privaten Einfamilienhaus ist im Untergeschoss ein Schwimmbecken (12 x 3,5 m) umgesetzt worden. Ab wann stellt ein Schwimmbad einen Aufenthaltsraum dar? Der große Whirlpool ist ja auch Teil einer Fläche im Sanitärbereich.
Diskussionen gibt es bezüglich der Notwendigkeit eines zweiten Rettungswegs (aktuell großzügiger Lichtschacht) und die Schnittstelle zwischen Entfeuchtungstechnik und MLüAR.
Danke für die Meinungen
Helmut Zeitter
(mein alter account lässt sich leider nicht mehr aufrufen)