hallo zusammen,
erst mal Danke für Ihre Antworten;
dennoch sehe ich hier eine Unklarheit: Ihre Aussagen und die der BayBO beziehen sich auf (innere) Brandwände;
gleichzeitig unterscheidet die BayBO aber (innere) Brandwände, die bei GK 1-3 hochfeuerhemmend und raumabschließend und Gebäudeabschlusswände, die bei GK 1-3 mind. feuerbeständig von außen und feuerhemmend von innen und raumabschließend sein müssen;
die Darstellng im BS-Atlas entpricht prinzipiell meiner Aussage, dass die Gaubenaußenwand entsprechend einer Gebäudabschusswand auszuführen wäre;
setze ich aber die geprüften und mit Verwendbarkeitsnachweis belegten Systeme (z.B. SINAT) ein, müssten die Anschlüsse mind. in gleicher Feuerwiderstandsqualitiät wie meine Konstruktion sein; bei GK 3 habe ich aber nur Decken in feuerhemmend und Dach in F0; somit kann ich keine zulassungskonforme Lösung einsetzen, sondern nur "in Anlehnung" oder "in Bauart";
so ist es auch im BS-Atlas formuliert;
anders als im BS-Atlas habe ich für eine Gebäudeabschlusswand den Abstand von 2,50 m zur Real-Grundstücksgrenze und nicht nur 1,25 zur (inneren) Brandwand einzuahalten?
baue ich aber eine Fledermausgaube oder eine Walm-Gaube, habe ich steile, aufsteigende Dachflächen, die nur eine harte Bedachung sein müssen;
hierin sehe ich einen (teuren) Widerspruch in der BayBO;
unter pragmatischer Betrachtung tendiere ich bei den Seitenwänden der Gaube auch nur zur Ausführung "harte Bedachung" (z.B. A2-Platte 18 mm + Blechbekleidung oder Schiefer);
lässt sich das verteten?
bei einer Teil-Gebäudeabschusswand (seitiches Dreieck) bin ich auch ohne Verwendbarkeitsnachweis, wie oben beschrieben;
Ihre Meinung und Diskussionsbeiträge sind interessant für mich (und sicher auch für Sie?) und ich bitte Sie, die Überlegungen weiter zu führen;
mfG
der Feuerteufel