Hallo Forum,
wie soll es in einem Forum anders sein, ich benötig ein paar Stimmen zum Thema Entrauchung.
Konkret geht es um einen Industriebau mit einer Ebene. Ich hoffe aus nachfolgender Beschreibung kann der Sachverhalt halbwegs vorgestellt werden.
- Rechteckiger Grundriss
- es gibt zwei notwendige Treppenräume die auf die obere Ebene bzw. in den brandschutztechnisch abgetrennten (Wände/Türen) Bereich der Sozialräume und Büros im "OG" führen.
- Der Büro- und Sozialbereich ist in Form eines U´s und mit einer Breite von ca. 7,5 m über das EG überstehend angeordnet.
- Innerhalb des U´s ist im "OG" eine Lagerfläche geplant und in der Mitte ist eine Deckenöffnung von 6 x 12 m.(BxH)
- der Brandbekämpfungsabschnitt ist ca. 3000m² groß.
So wie ich den Punkt 5.7.2.1 der M-IndbauR lese benötige ich nun also:
1. 3000/400 --> 6 x 1,5m² = 9m² Rauchabzugsgeräte im Dach
2. die gleiche Öffnungsfläche als Abluft auch in den Wänden des Erdgeschoss (scheinbar keine Anforderungen an Verteilung und Anordnung im oberen Drittel der jeweiligen Ebene)
3. mindestens 9 m² Zuluftfläche im Erdgeschoss (auch hier keine Anforderungen an die Anordnung im unteren Drittel)
4. Öffnungen der gleichen Größe in der Decke der Ebene
Es werden zwar keine Anforderungen an die Verteilung der Öffnungen zu 4. gestellt, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das wirklich so richtig sein soll. Schließlich müsste die Zuluft erstmal irgendwohin spazieren geführt werden, bevor sie dann auf der oberen Ebene vllt. an einer völlig anderen Stelle benötigt wird. Daher würde ich die Öffnungen in der Deckenebene analog zu den erforderlichen Öffnungen im Dach verteilen.
Oder ist das strömungsmechanisch in der MIndBauR schon berücksichtigt und es ist egal wo die Öffnungen sind, solange in absoluter und Mindestgröße ausreichend? (kann ich mir auch nicht vorstellen)
Danke schonmal für das Feedback.
Gruß
N.Hribal