Verrauchung in Treppenräumen???
Das ist die Regel im Brandfall und auch zulässig. Rauchdichte Treppenraumtüren oder auch T 30 RS Türen zum KG dürfen nach Norm ca. 20 m³ Rauch in der Stunde durchlassen. Nach 10 min. bei 200 Grad dürfen die Dichtungen versagen, was den Raucheintrag meist vergrößert. Wenn die rauchdichten Treppenraumtüren etwas größer bzw. zweiflügelig sind, erhöht sich die zulässige Leckrate auf 30 m³ je Stunde nach der DIN 18095.
Die ungeregelten vollwandigen Treppenraumtüren, welche auch dicht und selbstschließend sein müssen, werden noch höhere Rauchraten ermöglichen. Auch aus diesem Grund müssen min. Fenster in jedem Geschoss zur Rauchableitung vorhanden sein. Ab GK 5 bzw. für innenliegende Treppenräume fordert das Baurecht Öffnungen zur Rauchableitung, welche aber für die Feuerwehr gedacht sind).
Die größten Schwachstellen sind also die Türen. Das gilt für alle Gebäudeklassen und auch wenn die Türen nicht versagen.
Nach meinen Erkenntnissen stehen im Brandfall die nicht mehr sebstschließenden Feuerschutzabschlüsse im KG oft offen. Das gilt auch für die Wohnungstüren zum Treppenraum, da die Selbstschließer nicht selten ausgebaut sind. In manchen Fällen kam es auch zum Durchbrand der vollwandigen Türen. Ältere Treppenraumtüren entsprechen nicht immer den Anforderungen, weshalb diese dann auch noch schneller durchbrennen. Es gibt auch noch Glaseinsätze in Treppenraumtüren und das vor allem im Bestand.
Die meist vorhandenen Holztreppen in älteren Häusern brennen nicht alleine, sondern werden im Brandfall so beaufschlagt, dass diese brennen. Auf die anderen möglichen Schwachstellen, wie Leitungsanlagen, E- Verteiler und Gaszähler möchte ich hier nicht weiter eingehen, weil diese nicht so oft brandursächlich sind.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass Treppenräume im Brandfall nicht selten Kamine sind, durch die der Rauch von Brandräumen über die Öffnungen ins Freie abströmen kann. Treppenräume dürfen bei entsprechender Verrauchung nicht mehr genutzt werden. Deshalb ist ein zweiter Rettungsweg vorgeschrieben.
Anders verhält es sich bei den Sicherheitstreppenräumen. Diese müssen so konstruiert werden, dass dort kein Feuer und Rauch eindringen kann (siehe auch HHRL). Dann kann der zweite Rettungsweg entfallen.
Norbert Bärschmann