Hallo Zusammen,
bei einer großen Verkaufsstätte (und Teilweise Großgarage in NRW soll das Dach saniert werden und es wurde die Frage gestellt, ob die DIN 18234 einzuhalten wäre.
Weder in der SBauVO Teil 3 (Verkaufsstätten) noch in Teil 5 (Garagen) gibt es einen Hinweis auf diese DIN.
Auch in der M-VV-TB 2020-9 ist die DIN 18234 nicht aufgeführt (zumindest habe ich sie dort nicht gefunden).
Muss man jetzt die DIN 18234 zwingend beachten?
Oder kann man seine eigenen, abweichenden Vorstellungen umsetzen.
Da es keine eingeführte technische Baubestimmung ist wäre sie bauordnungsrechtlich zunächst ja nicht bindend. Bei der Frage, ob es sich um eine anerkannte Regel der Technik handelt stellen sich mir immer wieder 2 Fragen:
1. Muss ich eine anerkannte Regel der Technik zwingend beachten und
2. Wer sagt mir das es eine anerkannte Regel der Technik ist?
Zu 2. hatte ich schon mal unser Bauministerium gefragt und keine sinnvolle Antwort bekommen.
MfG
Wolfgang Cordier
(der scheinbar gerade einen Lauf hat :-( )