Hallo Zusammen und danke für die bisherigen Antworten
@ mattes
- Es ist eine Großgarage (2400 m²)
- Die Lüftungsöffnungen sind wenige cm von der Grundstücksgrenze entfernt
- Baulast auf Nachbargrundstück ist erst einmal kein Thema
- Abstand zum Nachbargebäude weniger als 5 m
@ Herr Vonhof
Was die Wand betrifft bin ich ihrer Meinung, doch was ist mit der Öffnung?
Wäre dort ein Gebäude z. B. eingeschossig näher als 2,5 m an der Grundstücksgrenze und das Nachbargebäude (mit Fenstern) z. B. 5 geschossig in einem Abstand von 2,5 m zur Grundstücksgrenze, so wäre doch das Dach des Gebäudes, ausgehend von der Außenwand des Nachbargebäudes in einem 5m Streifen von dort in der gleichen Feuerwiderstandsdauer wie die Decken des höheren Gebäudes ohne Öffnungen herzustellen.
Jetzt machen wir aber eine Öffnung innerhalb des 5 m Bereiches in die Garagendecke.
@ mc.greg
Wir prüfen gerade einen Vorschlag für den Bauherrn.
Auf der Tiefgarage befinden sich 2 Baukörper die über einen 3 kleineren Baukörper miteinander verbunden sind (eine Art geschwungenes H).
Im hinteren Bereich liegen die Gebäude mehr als 10 m auseinander, sodass dort evtl. eine Deckenöffnung im Abstand von jeweils 5 m zu den Gebäuden möglich ist. Wenn es mit den Abständen zu den Stellplätzen in der Garage hinhaut könnte das eine Lösung sein.
Der Bauherr versucht aber bei seiner Lösung in den Außenwänden zu bleiben.
Dazu fällt mir aber nichts gutes ein.
Eine Idee war noch, die Lüftungsöffnungen wie beschrieben in die Außenwände zu legen, die Auslassöffnung jedoch wieder 2,5 m von der Grundstücksgrenze mit einem F90 Kanal zurückzuverlegen (z. B. einfach 2 Betonwände und ein Betondeckel).
MfG
Wolfgang Cordier