Bundesland: Hessen Autor: Stefan Schranz Hallo Leute,
ich habe hier ein kleines Problem mit einem neugierigen Bauherren.
In der Regel bauen wir zu Putzräumen T30-Türen ein, da diese in der Regel ja Räume einer erhöhten Brandgefahr darstellen.
In einem bestehenden Gebäude der GK4 soll im notwendigen Flur an den 6 Wohnungen anschließen ein Putzraum entstehen. Wir haben dem Bauherren mitgeteitl, dass dort eine T30-Tür vorzusehen ist. Er möchte nun aber die Rechtsgrundlage oder eine gute Begründung von uns wissen und wir stehen ein bißchen auf dem Schlauch.
Danke für Eure Hilfe schon mal.
Stefan