Hallo Herr Lammer,
STIMMT! Da war ich auf der falschen Spur!!!
Auszug aus den Vollzugshinweisen zur BayBO 2008, Nr. 2.3.1.5:
"Tiefgaragen als Teil eines Gebäudes teilen die Gebäudeklasse des oberirdischen Gebäudeteils."
ABER in Bayern gilt noch § 1 Abs. 8 GaStellV:
"Soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes geregelt ist, sind auf tragende, aussteifende und raumabschließende Bauteile von Garagen die Anforderungen der Bayerischen Bauordnung an diese Bauteile in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 anzuwenden;...".
FAZIT (für Bayern): TG-Gebäudeabschlusswand muss wie bei einem Gebäude der Gebäudeklasse 5 ausgebildet werden. Daher auch die Führung mind. 30 cm über die Dachhaut.
In HESSEN steht das aber m.W. nicht so in der GaV - Föderalismus eben. ;-)
Mit kollegialen Grüße,
R.Witzl