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Die Gebäudeabschlusswand einer Tiefgarage unter einem Wohngebäude wird ca. 2,00m von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn vorgesehen. In der Wand wird zur Belüftung eine Öffnung, davor ein Lüftungsschacht angeordnet. Der Schacht schliesst an der Geländeoberkante mit einem Gitterost ab. Die Öffnung ist somit ca. 1,00 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Ist das zulässig oder nicht ?Gruß, J.Peters