Na ja, sollen wir jetzt mal spitzfindig sein?
Wenn das Gebäude ein Hochhaus ist, ist es ein Hochhaus. Das kann man nicht wegdiskutieren, weil Definitionen sind nicht verhandelbar.
Bleibt der Ansatz mit der Hochhausrichtlinie.
Ist die HHR zwingend anzuwenden? Nein. Die Hochhausrichtlinie ist in Bayern als Verwaltungsvorschrift eingeführt. Sie richtet sich also zunächst einmal nur an die Behörde zur Ausübung ihres Ermessens. Dem Nachweisersteller kann die Richtlinie in diesem Fall eigentlich (fast) egal sein, wenn er oder sie ein vernünftiges Konzept aufstellt, das auf der BayBO beruht und den Umstand beschreibt, dass das Gebäude wie ein Nicht-Hochhaus behandelt werden kann und auf die Anwendung der Richtlinie folgerichtig verzichtet werden kann und soll.
Wenn der Behörde dieses Konzept dann nicht gefällt, muss sie sagen, was ihrer Meinung nach mit Blick auf die HHR konkret nicht passt, und nach einer Anhörung kann sie selbst Auflagen stellen (oder im Ergebnis der Anhörung auf eine Auflage verzichten). Das ist die Ermessensausübung. Eine pauschale Forderung nach Aufstellung des Konzepts nach HHR wäre m.E. eindeutig ermessensfehlerhaft, weil der Adressat der Richtlinie ja nicht der Bauherr oder sein Vertreter ist, sondern nur die Behörde. Also kann die Behörde auch die Anwendung nicht fordern, nur sie ist daran gebunden.
Abweichungen von der HHR sind auch keine Abweichungen im Sinne des Art. 63 BayBO. Es geht also wirklich nur um die sachgerechte Anwendung.
Ansonsten an dieser Stelle, falls noch nicht bekannt, der Hinweis auf die bayer. Erläuterungen zur HHR. Hier stehen viele schöne Dinge in der Einführung, so was wie "Im Einzelfall hat die untere Bauaufsichtsbehörde jedoch auch den Umfang der vom Eigentümer geplanten baulichen Änderungen zu berücksichtigen; Modernisierungen des Gebäudes, die im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz zu keiner anderen bausicherheitsrechtlichen Beurteilung führen als der vorhandene Gebäudebestand, lösen in der Regel keine zusätzlichen Anpassungserfordernisse aus."
Viele Grüße
Alexander Vonhof