wenn ich so den Jetverlauf lese, muss ich doch über vieles nachdenken.
Ich glaube inzwischen, dass sich so mancher Brandschützer gerne selbst im Wege steht! Und dann erwarten wir von teilweise weniger qualifizierten Behörden-Sachbearbeitern/innen eine Entscheidung?
OK, über den Tatbestand einer erforderlichen Abweichung kann man reden. Für die Erfüllung des Schutzziels, bleibe ich bei meinem Vorschlag. Diese werden erreicht, auch wenn die Lösug nicht in der LBO exakt so beschrieben ist!
@firefly: in meinen 20 Jahren habe ich schon mind. 2 Brandschutzkonzepte erstellt und auch schon mal einen Asylbewerber gesehen! sorry! :-)
letzte @ Koeppen: finden Sie wirklich ein Wackelpodest / Dachfensteraustritt zum Balancieren vor dem Dachfenster sicherer als einen geschützten (anleiterbaren Warte-)Raum???
im Winter bei Schnee und Eis?
bei Nacht?
Oder wollen Sie eine Gangway auf dem Dach errichten lassen?
In den Dachwohnungen wohnen oft keine Kaminkehrer, die von Berufswegen schwindelfreie Firstspaziergänge können.
Ich denke, dass C. Stocker die Sache richtig einschätzt und verstanden hat.
@ Bärschmann: sicher sind Sonderbauten mit erhöhten Anforderungen zu betrachten. Bei dem von mir angeführten Objekt war es nur eine ergänzende Lösung zu einem kleinen Teilbereich. Hier waren 1. + 2. baulicher RW vorhanden, lagen aber dicht nebeneinander (genehmigter Bestand) und es wurde seitens der Bauaufsicht eine zusätzliche anleiterbare Stelle gefordert, die über den geschützten Raum realisiert wurde (keine Abweichung, da das ganze Haus eine NE war)
Ich hatte das Beispiel nur erwähnt, weil Kollege Bussmann danach fragte.
Zudem habe ich nie geschrieben, dass jemand im verrauchten Flur warten sollte! (so blöd bin ich nun auch wieder nicht!) Nach der ursprünglichen Beschreibung sehe ich hier auch keinen 30 m-Flur, sondern kurze Wege.
Dass sich Menschen in Paniksituation ggf. unberechenbar verhalten können, ist bekannt (siehe auch einschlägige Literatur von Frau Dr. Laura Künzer!). Hier sind es Bewohner, die auch mit dem (kleinen) Flur vertraut sind. Da sehe ich diese Gefahr als gering.
Wichtig ist jedoch, dass das "Kämmerchen" nicht als Abstellraum verkommt. Deshalb sollte neben der Haus- und ggf. Brandschutzordnung auch ein Hinweisschild am Fenster sein, dass es ein anleiterbares Fenster ist. Hier ist die Hausverwwaltung/Hausgemeinschaft gefragt.
MfG der (entspannte) Feuerteufel