Hallo Kollegen,
in einem Laborbetrieb werden zu Analysezwecken Wasserstoff und Propan eingesetzt, die an zentraler Stelle ausserhalb des Gebäudes gelagert werden. Nun fragt der Betreiber, ob er an zentraler Stelle einen "Notaus" über Magnetventile einrichten muss. Ich halte das grundsätzlich für sinnvoll für flüchtende Mitarbeiter oder Feuerwehr im Havariefall, nur habe ich bisher leider die rechtliche Grundlage nicht gefunden (so es sie gibt). Und ohne diese wird der Betreiber vermutlich sagen: Soll die FW doch die Flaschen einzeln zudrehen. Ich bitte daher um entsprechende Hinweise auf die Rechtsgrundlagen.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer