Hallo zusammen,
ein Anlagenerrichter möchte eine bestehende Anlage nicht aufrüsten, mit Verweis auf etwaige Brennbarkeit (?!) des Frostschutzes.
Rahmenbedingungen:
-überdachte Fläche vor einer Logistikhalle
- ESFR-Sprinklerung nass mit Frostschutz versetzt
- Sprinklerschutz auf 100qm
Kunde möchte die besprinklerte Fläche auf 200qm verdoppeln und die Anlage entsprechend aufrüsten.
Lt. Errichter gibt es angeblich eine Regelung, die die Sprinklerung wegen des Frostschutzes und damit einhergehender Brandlast (?!) flächenmäßig begrenzt.
Sicherheitsdatenblatt vom Frostschutz habe ich mir angeschaut: kein Hinweis auf etwaige Brand- oder Umweltgefahren.
Weiß jemand, woraus diese Flächenbegrenzung resultieren könnte? Ich finde da nichts. Die Vermutung liegt nah, dass der Errichter eher andere Gründe hat....
Herzlichen Dank & Grüße