Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Löschwasserrückhaltung für die Lagerung von WGK 1/WGK 2-Stoffen in einem Lager mit CO2-Löschanlage.
Lagergröße 800 m2, 1000 Tonnen (500 to WGK1, 500 to WGK2), Lagerhöhe 7 m).
Nach Ziffer 1.4 der LöRüRL ist eine Löschwasser-Rückhaltung für Lager wassergefährdender Stoffe nicht erforderlich, wenn
- im Lager im Brandfall nicht mit Wasser sondern ausschließlich mit Sonderlöschmitteln ohne Wasserzusatz gelöscht wird.
Vorgesehen ist eine automatische CO2-Löschanlage.
Kann man sagen: CO2-Löschanlage, also keine Löschwasserrückhaltung erforderlich?
Oder muss man den schlimmsten Fall berücksichtigen, dass die CO2-Löschanlage eventuell den Brand nicht erstickt und dann löscht die Feuerwehr mit Wasser / Schaum? Dann würde wieder eine Löschwasserrückhaltung erforderlich werden.
MfG
V.Halb