Hallo Kollg,
gibt es eine einheitliche Definition für innenliegende Treppenräume nach MusterBO?!
Fall: denkmalgeschütztes Wohngebäude GK 4 in Reihenbebauung , Stadtkern. Seit ca. 20 Jahren unbewohnt und ruinös. Nachbarbauten jeweils links und recht´s nur GK 2 bzw. 3.
Der Treppenraum befindet sich an der Brandwand zum Nachbarn mit GK 2 und besitzt seit dem Baujahr ca. 1835 Wandöffnungen im 2. OG und 3. OG .
Der Nachbar hat übereinanderliegende Dachgauben in unmittelbarer Nähe der Wandöffnungen.
Sollten wir die Öffnungen im Treppenraum schließen müssen, wäre das final ein innenliegender TR und würde nach BO eine
Spüllüftung zur Entrauchung benötigen ?!
Sollten wir die Öffnungen beibehalten und qualitativ in die Nähe des BW-Feuerwiderstandes bringen können, wäre der Nachbar mit im Boot.
Bestandsschutz für beide Gebäude ist derzeitig nicht vermittelbar.
Ich suche deshalb nach einer genauen Definition , danach erfolgt eine Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zur Lösung .
Danke
MFG RR