Hallo M.M.,
technische Anschlussbedingungen sind keine irgendwie festgelegten oder verbindlichen Regelwerke. Sie sind Teile von zivilrechtlichen Verträgen, in die jede Leitstelle bzw. deren Konzessionär reinschreiben, was sie für richtig halten. Dabei können sie sich natürlich eines Mustervertrags bedienen, aber die Gestaltung ist vollkommen freigestellt.
Wenn Ihnen in einer konkreten TAB also etwas nicht geregelt erscheint oder Sie bestimmte Dinge nicht erfüllen wollen, können oder müssen Sie das, wie bei jedem anderen privaten Vertrag auch, jeweils im Einzelfall mit ihrem jeweiligen Gegenüber aushandeln.
Gruß
Alexander Vonhof