Hallo Zusammen,
@Feuerteufel
Es ist korrekt, dass in der VV TB NRW 2020-09 unter A 2.2.1.13 die Richtlinie für Löschwasser-Rückhalteanlagen als "nicht besetzt" aufgeführt ist. Es wird aber auch auf die Anlage A 2.2.1.13/1 verwiesen.
Dort steht:" Für die Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe gilt bis zur Veröffentlichung einer allgemein anerkannten Regel der Technik auf Grundlage der bundesgesetzlichen wasserrechtlichen Vorschriften die Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) - Erl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 14.10.1992 - II A 5 - 190.6 - als allgemein anerkannt Regel der Technik.
Als allgemein anerkannt Regel der Technik ist sie somit noch zu beachten.
In der BauPrüfVO NRW §9 steht immer noch:
(2) Das Brandschutzkonzept muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
3. Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen,
Somit muss weiterhin im Brandschutzkonzept die Löschwasserrückhaltung, unter Einbeziehung der LöRüRL als anerkannte Regel der Technik, behandelt werden.
@Herr Schächer
Wollen wir nicht...
Da stimme ich Ihnen zu. Es ging aber um die Frage wie man Punkt 1.4 der LöRüRL behandelt. Wie stellt man konkret fest, dass die vorhandenen Verpackungen nicht zur Brandausbreitung beitragen und hält sich dabei auch noch haftungsfrei und bleibt bei seiner Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber ihn korrekt zu beraten. Im vorliegende Fall habe ich ihm jetzt gesagt, dass eine Löschwasserrückhaltung, wegen der doch erheblich vorhandenen Brandlast, erforderlich ist.
@Herr Bußmann
UWB = schöne Idee
Leider nicht in unserem Kreis. Die verweisen auf die Einschaltung von VAWS-Sachverständigen und sehen sich nur dafür aus, die Plausibilität deren Gutachten zu prüfen.
Und der VAWS Sachverständige wendet sich an den Brandschutzsachverständigen, da er alles im Zusammenhang mit einem Brand (Brandgefährdung, Brandausbreitung, Brandschutzmaßnahmen, zusätzliche bauliche Anforderungen etc.) nicht beurteilen kann.
Da bin ich wieder ...
Beste Grüße
Wolfgang Cordier