Hallo Zusammen,
bei Versammlungsstätten im OG ist die Führung über ein Foyer möglich, wenn ein zweiter baulicher Rettungsweg (notwendiger Treppenraum) vorhanden ist.
In meinem Fall ist ein weiterer notwendiger Treppenraum vorhanden und 2 offene notwendige Treppen über das Foyer.
Bei 600 Personen benötige ich 3,60 m Breite Ausgang, also 3 * 1,20 aus dem Versammlungsraum im Obergeschoss.
2*1,20 führen über das Foyer und 1*1,20 m führt in den notwendigen Treppenraum. Somit sind die Ausgänge auf die größtmögliche Personenanzahl ausgelegt.
Ist die Versammlungsstättenverordnung so gedacht, das bei Ausfall des Foyers die Breite von 1,20 m des Treppenraumes ausreichend ist, oder muss die Treppe breiter sein?
Ich verstehe die Verordnung so, dass keine Redundanz gegeben sein muss, also dann der notwendige Treppenraum mit 1,20 m bei Ausfall des Foyers ausreichend ist.
Gruß florian1