Die Abschottung der Leitungsnetze im Geschosswohnungsbau sollte heutzutage eigentlich abschließend geklärt sein* und hoffentlich nicht mehr stiefmütterlich behandelt werden ;-)
Darf man Fragen, welche Rolle Sie am Bau spielen? (Architekt, TGA-Planer, Brandschutzplaner,..)
Entsprechende Literatur wurde ja bereits genannt - auf Ihre Fragen kann man trotzdem eingehen:
1. Wie genau müssen die Leitungen beim horizontalen Übergang vom Heizungsraum zum Treppenhaus behandelt werden? Brandschutzmanschette? Auch für die Stahlrohre?
>>Abschottung in der Treppenraumwand mit den jeweils zugelassenen Systemem (oder nach LAR), wie schon von Karstens genannt.
Achtung bei Leer-/Installationsrohren, wenn diese durch ein Schott geführt werden: diese müssen an beiden Enden rauchdicht verschlossen werden, das wird gerne mal übersehen...
Innerhalb des notwendigen Treppenraums dürfen außerdem nur nichtbrennbare Leitungen für nichtbrennbare Medien offen verlegt werden, der Rest muss nach LAR abgetrennt werden. Ggf. kann man dann auch auf die Schottung in Wandebene verzichten und alle Leitungen innerhalb eines EI 90-Schachtes durch den Treppenraum führen.
2. Vertikale Führung: Wie müssen die Deckendurchbrüche durch die Stahlbetondecke behandelt werden?
>>Abschottung in Deckenebene mit den jeweils zugelassenen Systemen (oder nach LAR).
Alternartiv innerhalb klassifizierter Schächte führen, ist im Wohnungsbau aber extrem unüblich.
3. Wie behandelt man die Abzweige aus den Steigschächten in die einzelnen Wohnungen? Also Wasserleitung vom Schacht zu den Waschbecken? Elektroleitungen vom Schacht zum Sicherungskasten?
Bei Abschottung in Deckenebene bestehen an die Ausfädelung aus dem Schacht keine Anforderungen.
Mischsysteme (Gußrohr-Abwasserleitung durch die Decke, dann Abzweig auf Kunststoff-Rohr innerhalb der Wohnung) müssen mit entsprechenden Systemlösungen abgeschottet werden und die Rohrleitung am Materialwechsel nochmal mit Manschetten gesichert.
4. Wie werden speziell die Heizungs- und Wasserleitungen betrachtet? Gibt es hier auch Manschetten/Schotte?
das sind i. d. R. nichtbrennbare Rohre für nichtbrennbare Medien - kann man nach LAR abschotten oder mit entsprechenden Produkten wie Conlit-Schalen / RS 800 etc. von Rockwool und Co.
Gruß
Brandwart
*Ausnahmen bestätigen die Regel - ich hatte neulich eine Baustelle, bei der das nichtbrennbare Standrohr der Dachentwässerung aus SML im UG in der Durchführung durch die Kellerwand Richtung Erdreich / Sammelkanal wieder auf KG-Rohr gewechselt wurde...da das SML-Rohr auch durch die Kellerdecke geführt, d. h. hier abgeschottet werden muss, gibt es hierfür keine zugelassene Lösung, die den Wechsel auf KG-Rohr zulässt.