Hallo Kollg,
eine Anfrage zu folgender Situation. An einem 2-geschossigen Wohnhaus eines Hofes wurde ein 1-geschossiger Brennstofflagerraum ( Ölltanks´s mit ca. 6000 l) in den 1990-iger Jahren am Wohnhausende angebaut. Die Ölheizung selbst steht in einem Technikraum im Haus.
Der Lagerraum wurde massiv gemauert , Qualität fb. Als Dach wurde ein Flachdach in Holzbauweise ausgeführt.
Nun soll (3-Seitenhof) der Lager/Scheunenbereich zu Wohnraum umgenutzt werden. Der Altbestand der Scheune hat natürlich ein Fenster ca. 3,50 m Luftlinie vom Flachdach entfernt.
Das Flachdach des Brennstofflagerraumes ist für mich nicht als Decke gem. Feuerungsverordnung anzusehen. Es bleibt also wie gehabt. Der Schornsteinfegermeister hat sich dazu nun negativ geäußert. Er wünscht eine Unterdecke mit fb - Qualität , bleibt mir bisher die Textpassagen in den Verordnungen aber schuldig ?!
Ich bin selber bei meinem Studium der Verordnungen nicht fündig geworden.
Wer hat da eine Idee.
Im übrigen haben wir kein Problem mit der Meinung des Schornsteinfegermeister´s , ich will es nur verstehen !?
MFG RR