ich denke, hier müssen wir einfach nur mit Sachverstand ans Thema ran gehen: wo liegt die Ursache der Forderung nach einer Mindestfenstergröße?
nach meinem Verständnis: es muss eine Feuerwehrkraft mit kompletter Schutzausrüstung die Fensteröffnung sicher passieren können, um seinen Rettungs- und Löschauftrag zu erfüllen!
Wenn jetzt ein Dachflächenfenster, das oben gelagert ist, in der Breite und horizontalen Länge die 90 cm [in Bayern nur 60 cm, da die Bayern historisch das "Fensterln" ja gewohnt sind :-)] erfüllt, kann das Fenster hochgeklappt werden und in der Höhe steht das Firmament zur Verfügung; ein Einstieg ist leicht möglich;
sind dei Fenster mit 2 Drehpunkten (Wahlstellung als Schwingfenster oder Klappfenster mit oberer Lagerung) gelagert, ist das kritischer zu sehen; hier sollte/muss die "freie Einstiegsfläche" auch mind. 90 x 90 cm möglich sein, d.h. das Fenster selbst muss größer sein;
Korinthenkakerei auf den Buchstanben (Zahlen) des Gesetzes sind hier nicht zielführend; die Bauordnungen können nicht alle Fragen abdecken; hier beziehen sich die Maße auf den freien Durchstieg und wenn zum Himmel hin dieser unendlich ist, sollte das ausreichen;
PS - unendlich: Zitat Alber Einstein:
"das Universum und die Dummheit mancher Menschen sind unendlich!"
- bezieht sich nicht auf uns Fragenden im Forum, sondern auf die Korinten..., die uns immer wieder Ärger machen, weil sie die Aufgabe nicht verstehn!
deshalb freue ich mich über unsere Diskussionen im Forum; ich lerne auch immer wieder dazu und es ist gut sich auszutauschen!
Weiter so!
mfG
der Feuerteufel