Hallo liebe Brandschützer!
Es geht um einen bestehenden Industriebau in BaWü.
Eine entkernte Stahlhalle mit ca. 2.500 qm Grundfläche soll in kleinere Teilflächen, teiweise zweigeschossig, unterteilt werden.
Nach fertiger Planung, bereits begonnenem Umbau und Vorbesichtigung durch die Feuerwehr bin ich jetzt im Boot und habe einiges zu bemängeln.
Die Fläche (und auch die abschnittsweise Zweigeschossigkeit) bedeutet nach Tabelle 1 der IndBauR, dass die Spalte "ohne Anforderungen" erst mal entfällt.
Jetzt hat die Feuerwehr vorgeschlagen, die jeweiligen Teilflächen, die gleichzeitig auch Nutzungseinheiten bedeuten (unterschiedliche Mieter möglich) feuerbeständig zu trennen, dann ist alles ok!
Gesagt und getan! Der Bauherr hat die Bereiche mit Sandwich-Wandplatten (lt.Angabe F90) getrennt und diese dann an ungeschützen Stahlstützen befestigt und keinerlei Details (Fugen, Außenwand- und Dachanschlüsse) beachtet.
Im Prinzip ist es ein Brandabschnitt mit zweigeschossigen Nutzungen, was F90 bedeuten würde.
Wie bewerte ich die höher gelegenen Bereiche richtig?
Insgesamt ist die Fläche so klein, dass es als Einbau gelten würde, umfasst aber in einer Nutzungseinheit (F90 abgetrennt) fast die Gesamtfläche diese Eeinheit?
Ich werde hier eindeutige Vorgaben machen müssen, weil die Feuerwehr hier leichtfertige, mündliche Angaben gemacht hat!
mit brandsicheren Grüßen
3franken