Einen ähnlichen Fall eines Dachausbaues hatte ich vor einigen Jahren. Ich sollte der Bauaufsicht bestätigen, dass die bestehenden Decken F30 entsprechen (alle Geschossdecken).
Ich hatte F30 anhand von der Bauweise der obersten Decke für alle Geschossdecken vermutet, nur eben nicht bestätigt, weil ich der Bauherr keine Bauteilöffnungen wollte. Das Haus hatte Kriegsschäden und verschiedenartig geflickte Decken. Die Sache hat wohl ein anderer Nachweisberechtigter fertiggestellt.
Wenn in ihrem Fall die Bauaufsicht eine Bescheinigung vom Brandschützer haben will, dass diese Decken Augenscheinlich nicht mehr als F 30 sind, dann sollte das mit dieser Formulierung kein Problem sein. Das bedeutet ja, dass die Decken weder F60 noch F90 sind. Ob sie F30 sind, sagt der Satz nicht aus. Was will man mit so einer Formulierung?
Auf die Formulierung kommt es an.
Man kann nicht augenscheinlich F30 feststellen, wenn man den Deckenaufbau gar nicht kennt. F30 kann man nur vermuten, weil viele historische Holzdecken in die Klasse F30 eingestuft werden können. Dabei kommt es auf die Füllungen, Beplankung und den Fußboden an. Im Zweifel kann man 8 mm Promaxon A drunterschrauben und kann ein F30-Prüfzeugnis vorweisen. Ab 18 mm wird die Decke F90. Dann hat man natürlich die Baustelle in jeder Etage. Der Unterschied zwischen der Quasi-F30-Decke, die möglicherweise nur 24 Minuten hält ist nicht groß, der zur F90-Variante ist riesig.
Das Problem sehe ich nicht bei der Bauaufsicht, wenn diese wenigstens F30 bescheinigt haben will, sondern beim Eigentümer, der die Umstände der Untersuchung scheut. Vermieten oder die Dachwohnung verkaufen, das will er.
Ich würde also den Bauherrn angehen. Der schuldet >= F30, nicht der Brandschutzplaner. Die Decken lassen sich stichprobenhaft begutachten. Das Problem ist lösbar. Nur kommt wahrscheinlich die Angst um den Auftrag auf.
MfG. G.Karstens