Hallo Nehalenia,
wenn Fachplaner verschiedener Fachgebiete nebeneinander planen, kommt nicht unbedingt Sinnvolles heraus und doch sagt jeder einzelne, sein Gewerk sei richtig. Ihre Tragwerksplaner antworteten nichts Unrechtes, aber etwas mehr könnte man schon erwarten, wenn man sich nicht Rechenknecht nennen will.
Die erforderliche Brand-Klassifizierung in einen Nachweis und Bauplan zu schreiben, bleibt natürlich Sache des Brandschutzplaners und des Architekten, der die Bauvorlage bearbeitet. Der Architekt wacht über alle Planungsdisziplinen, so sollte es sein.
Treten Streitigkeiten auf, werden derartige Probleme manchmal vor Gericht geklärt. Dann sind zusätzlich noch Juristen beteiligt und diese beziehen sich gern oder fast nur auf die Bauordnung, weil das ein Gesetz ist.
Die Treppenraumwand F60+M steht ohne Weiteres auf der Treppenraumwand F90 im Keller. Wenn die Bauordnung aber für Treppenraumwände im Brandfall nach 60 Minuten auch im Keller noch eine gewisse mechanische Beanspruchbarkeit verlangt, muss man das nachweisen können. Wenn man eine höhere Beanspruchbarkeit, also F90A+M nach DIN 4102, nachweist, ist es damit getan. Denn diese Wand ist im Grunde so stabil, dass sie sich sogar nach 90 Minuten Feuer auch mit 3 Schrotsackschlägen nicht umlegen lässt. Ob in der Realität nun Holzbalken herunterfallen oder Verpuffungen oder Batterieexplosionen erfolgen, spielt keine Rolle.
Wenn man bei einem Bauvorhaben Probleme hat, die Treppenraumwand im Keller nicht 24 cm dick zu mauern, muss man das erörtern, den Bauherrn einbeziehen, vielleicht auch einen Abweichungsantrag stellen. Man kann die Wand auch betonieren, dann geht es dünner. Dann ist der Tragwerksplaner dran, die Beanspruchbarkeit nachzuweisen.
MfG G.Karstens