Na ja, also zwischen MBO und ThürBO gibt es ja schon einen entscheidenden Unterschied (woran man auch die Berechtigung der Frage nach dem Bundesland sieht):
In der MBO heißt es: "Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über
Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen."
In Thüringen hat man den Sonderbau weggelassen: "Der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr ist nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen."
Das ist definitiv ein Unterschied und der absolute Freifahrtsschein für die Feuerwehr. Wenn die Brandschutzdienststelle in Thüringen nun also meint, wenn die Balkone, die sie anleitern soll, keinen Feuerwiderstand haben, habe sie Bedenken wegen der Personenrettung, und sie stimmt dem Anleitern nicht zu und der Bauherr soll bitte zwei bauliche Rettungswege planen - ja was dann?
Das ist damit nicht gemeint (da sind wir uns wohl einig), aber dagegen anzugehen ist schon schwierig. Vor allem dann, wenn diese Forderung der Feuerwehr im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens durch die Bauaufsicht regelmäßig verlangt wird. Und wenn nicht, wie will man das Gegenteil belegen.
Wie kann man dem begegnen? Wenn die "ungeschützten" Balkone nicht angeleitert werden sollen, weil die Feuerwehr das nicht will, dann eben geeignete Fenster der Zimmer in den Wohnungen aussuchen zum Anleitern, wo kein Balkon ist. Das macht der Feuerwehr das Leben dann zwar deutlich schwerer (weil diese Fenster viel aufwändiger zu erreichen sind), aber überzogene Forderungen kann man damit vielleicht verhindern. Die Entscheidung, welche Stellen angeleitert werden sollen, liegt ja nun beim Bauherren und nicht bei der Feuerwehr.
Darüber hinaus noch der Hinweis: Nicht überall, wo der Architekt "Balkon" dranschreibt, ist auch einer vorhanden - schon gar nicht bei den modern geplanten Wohnhäusern. Bitte sorgfältig prüfen, ob die "Balkone" nicht Loggien sind - dort gelten die Erleichterungen für die Balkone, ohne Feuerwiderstand zu bauen, nämlich ohnehin nicht.
Gruß
Alexander Vonhof