Guten Tag Frau Scheler,
§ 19 BrSchG M-V BrSchG in der Fassung vom 11.Februar 2002
i.V.m. der Verordnung über die Brandverhütungsschau(BrdverhschauVO M-V)vom 3. Mai 2004
http://www.mv-regierung.de/laris/index_volltext.htm
http://mv.juris.de/mv/BrandSchV_MV_rahmen.htm
Diese Kontrollzyklen laufen allerdings erst noch an, da hier in M-V die nebenamtliche Brandverhütungsschau entfallen ist und nur noch als hauptamtliche Brandverhütungsschau von den BrandschutzingenieurInnen in den Landkreisen und den BF´s in den kreisfreien Städten durchzuführen ist. Bei letzteren war dies aber schon immer so.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Dietrich