Die Angabe der Entfernung (nicht durch Bauteile gemessen) ist nach meinem Wissen eine Vereinfachung, die auf die Nutzung eines Zirkels zur Überprüfung des Rettungsweges zurückzuführen ist.
Damit wird für den Fall, dass man sich in rechtwinklig angeordneten Gängen bewegt, die maximale Lauflänge erfasst.
Das einfachste Beispiel ist die MVKVO: Nach 17,50 m in einer Richtung und 17,50m im Winkel von 90° beträgt die Entfernung zum Ausgangspunkt 35 m (Satz des Pythagoras), was der MBO entspricht.
In einer Garage würde die entsprechende Lauflänge 42,43 m betragen. Diese Lauflänge halte ich deshalb für die realistischer Entfernung, weil die Formulierung der Verordnung zu unnötigen Erschwernissen bei den Prüfern führt, die keine Abweichung von deren Text zulassen.
mfG
U. Drechsler