Hallo Diskutanten,
dieses Problem taucht häufiger mal auf, z.B. auch für Feuerwehrzufahrten über Garagendecken, die für die heutigen Gewichte der Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr geeignet sind oder Feuerwehrflächen, die die Maße nach den heutigen Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr nicht mehr einhalten.
Die bisherige Rechtsprechung geht davon aus, dass die Veränderungen in der Feuerwehrtechnik nicht zulasten des Eigentümers gehen kann.
Sofern also die Sicherstellung des 2. Rettungsweges per se nicht unmöglich ist (also z.B. nur umständlicher als heute gewünscht), besteht Bestandsschutz.
Wenn die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges gar nicht möglich ist, wird das nach NRW-Lesart als konkrete Gefahr gesehen, die auf welchem Wege auch immer zu beseitigen ist.
In Urteilen zur Vorhaltung von Feuerwehrgerät werden die Feuerwehren verpflichtet, das zum Zeitpunkt der Genehmigung vorhandene Gerät per Ersatzbeschaffung weiter vorzuhalten; das betrifft z.B. den Einsatz von Schiebeleitern (welche die Feuerwehren für solche Gebäude weiter vorhalten müssen) oder aktuell den Einsatz von Knickleitern (die teuer sind, aber später aus Kostengründen nicht einfach wieder abgeschafft werden dürfen).
Wird der Gemeinde die Ersatzbeschaffung später zu teuer, kann sie nicht einfach auf eine adäquate Ersatzbeschaffung zulasten des Eigentümers verzichten.
Vielleicht gab es im angefragten Fall früher eine DL 18, die locker die Durchfahrt durchqueren konnte und wurde dann abgeschafft. In einem solchen Fall kann ich mir gut vorstellen, dass im Zweifel die Gemeinde die Kosten für die Sicherstellung des 2.RW übernehmen muss…
Ahhh, da fällt mir noch ein, dass in den 50er/60er-Jahren in NRW der zweite Rettungsweg nicht explizit in der damaligen Bauordnung stand. Daher finden sich heute bei uns immer wieder mal alte Bestandsbauten aus dieser Zeit ohne zweiten Rettungsweg.
Wo das bekannt wird, muss nachgerüstet werden, weil für konkrete Gefahr kein Bestandsschutz gilt.
Unsere Bauaufsichten suchen allerdings nicht aktiv danach...
Vielleicht sah die BayBo aus den 60ern auch keinen 2. RW vor und die Durchfahrt war nie als solche gedacht?
Viele Annahmen und Spekulationen- aber vielleicht hilft einer der Gedanken weiter?
Gruß
Matthias Bußmann
Gruß
Matthias Bußmann