hallo Herr Karstens,
Sie haben insofern Recht, dass es bei Holztüren (aber auch bei Blechtüren) oftmals Probleme geben kann.
Eigenartiger Weise weniger bei "Schächers Limba einfach" mit Wabenkern, sondern eher bei besseren Türen. Hintergrund: "Limba einfach mit Wabenkern" hat so wenig Material, dass sich kaum was verziehen kann.
Bei Röhrenspankern-Türen, Vollspan-Türen oder Sandwish-Türen (Schallschutz bei WE-Türen) sieht das schon anders aus. Hier wirken sich Feuchtigkeit und Temperatur eher aus und führen zu Verformungen. Ein weiters Problem ist die Baufeuchte, die i.d.R. bei der Abnahme noch relativ hoch ist und es daher oft ein grasses Differenzklima zwischen innen und außen gibt. Das tut der Tür weh.
Als (auch) SV für Türen rate ich immer, dass der "Mangel" im Protokoll vermerkt wird und dann vor Ablauf der Gewährleistung eine erneute Überprüfung stattfinden soll. Meist haben sich bis dahin die Türen und das Raumklima stabilisiert.
Nun, die RAL ist kein Gesetz. Man kann sie zusätzlich vereinbaren, gilt aber auch als Stand der Technik und ist daher in die VV TB´s mit eingeflossen. Es muss nur richtig gemessen werden, entsprechend der RAL-Vorgaben. Es könnte also passieren, dass die Tür schosseitig oben 7 mm absteht und die Türe dennoch RAL-konform wäre. Allerdings erfüllt sich dann nicht mehr die Funktion "dichtschließend" und hat daher einen berechtigten Mangel.
Da die Türen entsprechend der in Deutschland geforderten An- und Verwendbarkeitsnachweise nicht klassifiziert nachgewiesen werden muss, sind auch keine Zertifikate oder Prüfzeugnisse vorzulegen.
Die RAL ist hier eine Prüfbasis, mit der die Randbedingungen auch nachträglich von jedem überprüft werdenkönnen.
Wenn die Tür ihre Funktion "dichtschließend" oder auch Schallschutz wegen Verzug im/trotz Toleranzbereich nicht erfüllt, ist es dennoch ein Mangel. Da helfen auch keine Herstellerzertifikate / Prüfzeugnisse einer Typenprüfung.
Sind die Türen verzogen, geht der Streit und die Ursachensuche los. Oft sind tatsächlich die Gegebenheiten am Bau beeinflussend, manchmal auch Planungsfehler und/oder nicht aufeineander abgestimmte Regelwerke. Beispiel: es ist üblich, hinter der Wohungseingangstür einen Heizkörper zu installieren. Wird der angestellt, haben wir innen hohe Temperaturen bei niedriger Luftfeuchtigkeit und außen ggf. niedrige Temperaturen bei hoher Luftfeuchte. Das führt zwangsläufig zu Spannungen und Verformungen bei Türlättern. Deshalb kennt die RAL auch "Klimaklassen" und Anforderungen an diese Türen. Doch die reichen meist im Neubau nicht aus, da hier die Schwankungen noch wesentlich höher sind. Deshalb mein o.g. Rat, abzuwarten.
Bei Ganzglastüren haben wir das glücklicherweise nicht, bei Holz- oder Blechtüren schon.
Leider werden Bauleiter von einigen GUs oder Bauträgern auf dieses Thema angesetzt und nutzen es, um Mägel zu dokumentieren und Einbehalte oder Kürzungen umzusetzen. Ich finde das nicht ok.
Im Laufe meiner inzwischen 53 1/2-jährigen beruflichen Tätigkeit (davon einige Jahre als Entwicklungsleiter für Brandschutztüren) musste ich feststellen, dass die 2 m² garnicht so ohne sind. Sie bieten viel Stoff für Streitigkeiten.
Ein gesundes Maß an Fachverstand ist hier sinnvoller, als gesetzlich geforderte Anwenbarkeitsnachweise und Prüfzeugnisse. Ggf. muss ein SV helfen.
Andereseits muss man eingestehen, dass Türen i.d.R.Schwachstellen in den brandschutztechnischen Konstruktionen (Wänden) sind, da sie große Löcher verschließen sollen/müssen, aber auch gleichzeitig Barrieren für den Nutzer sein können. Das macht das Thema so sensibel.
mfG
der Feuerteufel