Hallo liebe Kollegen,
ein Bauherr plant ein Mehrfamilienhaus GK 3 / HBO. Hier soll im notwendigen Treppenraum eine Stahltreppe mit Natursteinbelag eingebaut werden. Laut HBO §37 gilt: tragende Teile notwendiger Treppen müssen in Gebäuden der GK 3 aus nichtbrennbaren Bauteilen oder feuerhemmend sein. Tragende Teile GK3 min A2-s1.d0 oder REI30, E-d2. Demnach könnte man m. E. eine Treppe in Stahl bauen und diese F30 beschichten. Was denken Sie?
MfG, Christian Hirsch