In Hessen soll eine kleine Bauschutt-Aufbereitungsanlage errichtet werden, bestehend aus einer kleinen Halle, einem Bürocontainer und nicht überdachten Lagermulden.
Unter Verwendung des Begriffs "offener Industriebau" wird die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für das Gelände gefordert.
Ich kann mir ja eine Beurteilung der Gebäude (Halle, Bürocontainer) nach MIndBauRL vorstellen, bei der in gewissem Maß eine Außenlagerung berücksichtigt wird, aber mir ist die Rechtsgrundlage nicht klar, nach der das gesamte Grundstück zum Industriebau erklärt wird.
Kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank
Eva