unter
https://www.brandschutzfachplaner.de/?inhalt=Forum.php&art=antwort&uid=apo3ee76bc4c00dc2e279d406bfd&frageID=7378&li=1&sub=BS&as=0
ist die Problematik bereits angesprochen. Folgende Situation:
Neubau Bayern, im EG sind Lagerzonen (jeweils sauber getrennt F90) mit Garagentor geplant. Zielgruppe sind Handwerker, die dort Material, Maschinen usw. lagern. Zudem ist davon auszugehen, dass übers Wochenende oder Nachts dort auch das Firmenfahrzeug steht (Transporter o.ä.), Fläche bis 100m²
Lösung wäre, das als Kleingaragen GaStellV einzustufen und dann für die Mehrfläche >20m² eine Abweichung zu beantragen.
oder?