Servus!
@ Foxdancer: Naja die Rettungswegsituation hat sich nicht verändert. Sie hat nur vorher nicht funktioniert, weil ein Fenster nicht mit der Drehleiter errichbar war, eben wegen fehlender Aufstellmöglichkeit.
Diese ist nun errichtet worden.
Aus meiner Sicht kann eine gesamte Genehmigung nicht hinfällig werden wenn es Mängel gibt. Natürlich müssen die Mängel behoben werden. Mir fällt jetzt kein konkretes Szenario ein, wo die Mängelbeseitigung eine Genehmigungspflicht auslöst, sofern der Zustand so wieder hergestrellt wird, wie einmal genehmigt worden ist.
Der Hinweis mit dem Bauamt ist insofern lustig, als dass idie Kollegen des Bauamtes eine Tür weiter sitzen :). Allerdings herrscht hier etwas Uneinigkeit.
Ich denke nach wie vor, man kann beim Bauamt nur das beantragen, wass es auch zu bescheiden hat. Bei Herstellung einer Fläche für die Feuerwehr im öffentlichne Raum sehe ich keine Anlass.
Das Bauamt muss zwar darauf hinwirken, dass die Fläche hergestellt wird, zur Not im Rahmen eines Ordnungsbehördlichen Verfahren, aber die Genehehmigung muss an anderer Stelle erfolgen.
@Karstens:
Wird einer Baugenehmigung nicht "in Anspruch genommen" erlischt sie nach 6 Jahren. Wenn nur ein Teil der BG nich umgesetzt wurde bspw. die Garage wurde nicht am Einfamilienhaus angebaut, dann müsste man die Garage neu beantragen, sofern nicht genehmigungsfrei nach §61 BbgBO
@Brandsicherheit
Die Brandschutzdienststelle hat im vorliegenden Fall selbst das ordnungsbehördliche Verfahren angstoßen, damit sie ihre Aufstellfläche bekommt.
Grüße
N.Hribal