Für ein Bürogebäude gab es einen ähnlichen Fall, allerdings mit nur wenigen Personen. Da musste die Bahn mit beteiligt werden, weil die Grenzen des Bahngeländes nicht ohne Weiteres erkennbar waren und die Bahn eine Nutzung des Weges zur öffentlichen Verkehrsfläche zustimmen musste.
Vielleicht lässt sich eine gemeinsame Lösung finden...
Im Übrigen ist die Situation unabhängig von der Beteiligung der Bahn ja nicht selten:
Ausgänge ins Freie, die aber nicht unmittelbar zur öffentlichen Verkehrsfläche führen.
Auch die Feuerwehr muss ja im Rahmen ihrer Erkundung erst einmal darauf kommen können, dass sich gebäuderückseitig noch Menschen im Freien befinden.
Auch hier ist die Einzelfallabwägung maßgebend: Zahl der Personen, wie weit kann man sich vom Gebäude entfernen, kann man sich bemerkbar machen, wie kann der Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche sichergestellt werden?...
Bei 300 Personen, die im ungünstigsten Fall im Garten festsitzen, würde ich auch ohne genaue Kenntnis der Rahmenbedingungen nicht mitgehen.
Gruß
Matthias Bußmann