Hallo Norbert,
wenn der SV als einzige Angabe zur Nutzung der Halle behauptet, dass in einer Unterstellhalle für Wohnmobile und Wohnwagen ja nur eine niedrige Frequentierung erfolge, kann das im Einzelfall so sein, muss aber nicht.
Unser Wohnmobil steht zwar (in einer anderen Halle) im Winter 2-3 Monate, im Sommer holen wir es häufig.
Und das geht mit den anderen Fahrzeugen und Wohnwagen in der Halle genauso.
Ein Feuerwehrgerätehaus betrachten wir z.B. im Hinblick auf die Fahrzeughalle formal auch als Garage, eine Halle, in der Oldtimer mit abgeklemmter Batterie und fast leerem Tank abgestellt werden, werten wir als Lager.
Die Wohnmobilhallen sind schon aufgrund ihrer Größe bei uns eher ein neues Phänomen und stellen aus meiner Sicht eine Art Mischform dar.
Ob ich nun eine Garage mit Abweichungen oder eine Lagerhalle mit zusätzlichen Anforderungen zur Erreichung des Schutzzieles bewerte, ist im Hinblick auf das Schutzziel zweitrangig; mir geht es erst einmal darum, aufgrund welcher Kriterien die Brandschützer und Genehmiger eine Halle als Garage oder als Lagerhalle einstufen würden.
Herr Borgert hat zwar eine nachvollziehbare Einstufung vorgenommen, die aber scheinbar aus dem Bauch getroffen wurde?!?
Stehen in der Halle 50 Wohnwagen und 3 Wohnmobile oder 50 Wohnmobile und 3 Wohnwagen. Macht das einen Unterschied? Was passiert, wenn sich das Verhältnis der abgestellten KFZ und Anhänger umkehrt? Man müsste dann Wohnmobile ausschließen, um reines Lagern sicherzustellen?!?
Weitere Erkenntnisse?
Gruß vom Möhnesee
Matthias