Guten Tag an die Fachkollegen,
die HBO 2018 schreibt folgendes aus.
§ 2, Absatz 5 HBO:
"Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse."
In § 34 (Decken) steht:
"Decken müssen ... zwischen Geschossen ... sein"
Ich habe eine Halle der Gebäudeklasse 3 mit ca. 450 qm Fläche. Die Halle ist hat erdgeschossige innenliegende Räume, welche eine Decke haben. Oberhalb der Decke ist ein Dachraum zum Lagern von Gegenständen, erreichbar über eine Treppe.
Gemäß der zitierten Definition ist die obere "Eben" im Dachraum kein Geschoss und somit muss die Decke oberhalb des Erdgeschosses aus meiner Sicht keinen Feuerwiderstand haben. Es wird in §2 auch von der "obersten Decke" geschrieben, nicht von einer "Geschossdecke" - und nur Geschossdecken benötigen eine Qualität.
Gemäß der "alten" HBO wäre dies aus meiner Sicht nicht möglich gewesen, nun aber schon.
Sehen Sie meine Interpretation genau so? Danke für eine Rückmeldung.